Das Brüsseler Übereinkommen über die Haftung der Inhaber von Atomschiffen vom 25. Mai 1962 und das deutsche AtomenergierechtGutachten auf Veranlassung und unter Mitarbeit des Fachausschusses VII "Fachausschuss für Atomrecht" ... erstattet vom Institut für Völkerrecht der Universität Göttingen
K. Thiemig1966-01-01