D. Johann Friedrich Polacks Mathesis forensisworinnen die Rechenkunst, Geometrie, Baukunst, Mechanik und Hydrostatik, wie auch Chronologie, nach ihren Grundsätzen hinlänglich abgehandelt, zugleich die Anwendung derselben auf die in der Rechtsgelehrsamkeit, bey allen obern und niedern Gerichten, vielfältig vorkommende Fälle, in besondern Abhandlungen, zu nützlichem Gebrauch für diejenigen sowohl, welche bereits in Aemtern stehen, als auch die sich erst zu gerichtlichen und Cameralbedienungen geschickt machen wollen, deutlich gezeiget wird : mit dazu gehörigen Kupfern und vollständigem Register3., mit allem Fleiss verb. und mit vielen Zusätzen verm. Aufl.
In Lankischens Buchhandlung1756-01-01