Politische ReichsHänd'l, das ist, Allerhand gemeine Acten, Regimentssachen, vnd weltliche Discursen, das gantze Heilige Römische Reich, die keyserliche vnd königliche Majestätenden Stul zu Rom, die gemeine Stände dess Reichs, insonderheit aber das geliebte Vatterlandt Teutscher Nation betreffendt : in gewisse Theil, nach Form der Materien vnd Reichshändeln, die in den lateinischen Partibus nicht begriffen sind, ordentlichen abgetheilt, vnd gemeinem Nutzen zu gutem in ein beständig Werck bequemlich zusammen gebracht, vnd allen politischen Personen, auch vnpartheyischen Liebhabern der Warheit vnd Gerechtigkeit, fleissig vnd trewlich vor Augen gestellt, vnd in den Truck gegeben
Bey Johann Bringern1614-01-01