Author

Publication

1997 - Ewertverlag, Lathen (Ems), Germany

Language

German

Word Count

57,250 words, Guess

Page Count

229 pages

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Classifications

  • LCCB2799.E8 S78 1997

Description

Inhalt: Vorbemerkungen 1. Einleitende Argumentation 2. Erläuternde Ausführungen zur spezifischen Begründung 2.1 Mittel der Verständigung 2.1.1 Begriff und Wort 2.1.2 Sprache 2.1.3 Kategorie 2.1.4 Logische Form 2.1.5 Zusammenfassung 2.2 Mittel der Erkenntnis und Wissenschaftlichkeit 2.2.1 Denken 2.2.1.1 Denkakt 2.2.1.2 Denkprozeß 2.2.2 Erkennen und Verstehen 2.2.2.1 Begrifflichkeit und Transzendenz 2.2.2.1.1 Analytisch - synthetisch 2.2.2.1.2 A priori - a posteriori 2.2.2.2 Ergebnis 2.2.3 Die "Funktion", "Kausalität" und "Praxis" als methodische Mittel der Kenntniserweiterung 2.2.4 Wissenschaftlichkeit 2.2.5 Zusammenfassung 2.3 Kriterien der Gewißheit 2.3.1 Zugang zur Wahrheit mittels Wahrhaftigkeit 2.3.2 Subjektive Objektivität 2.3.3 Skepsis 2.4 Zur spezifischen Begründung 3. Bedingungen der Möglichkeit der transzendentalen Erkenntnis 3.1 Raumanalyse 3.1.1 "Freisein von etwas" durch das "Wie" 3.1.2 Pflicht zur Wahrhaftigkeit 3.2 Bemerkungen zur Zeit 3.2.1 Zeit als Indikator bewußter Wahrnehmungsprozesse 3.3 Erfahrung 3.4 Transzendentale Erkenntnis 3.5 "Bewußtsein überhaupt" 3.6 Argumentative Verknüpfung 4. Bewußtsein als Funktion der Moral 4.1 Der Weg vom Sein zum Sollen 4.2 Kants "Kategorischer Imperativ" als "Bewußtsein überhaupt" Epilog Anmerkungen Literatur (Notiz zur Zitierweise)

First Sentence

Teil des Epilogs: Wenngleich das Bewußtseinsthema im Vordergrund dieser analytischen Arbeit stand, sind es doch die Konsequenzen daraus, die die Leser brennender und damit hauptsächlich interessierten. Einige dieser Konsequenzen sollen deshalb hier gekürzt zusammengefaßt werden. Im Aufweis des Bewußtseins als eine Funktion der Moral wurde eine kausale Beziehung festgestellt, die eine ursächliche Wirkkraft bedeutet und als solche dem Bewußtsein vorgeschaltet ist. Das heißt, ein gegebenes Moralbewußtsein folgt nicht aus dem Bewußtsein einer Person, sondern ist, umgekehrt, Folge ihrer moralischen Intuition, nämlich mehr oder weniger wahrhaftig zu sein. Anders ausgedrückt: den eigenen Motiven im Überlebenskampf den Vorrang gegenüber allen anderen Werte-Abwägungen einzuräumen, also grob egoistisch zu sein. Mit der individuellen Einstellung dem Moralprinzip der Wahrhaftigkeit gegenüber sind die leitenden und rahmensetzenden Motive im Bewußtsein und somit auch dem Denken, als Denkraum, vorgegeben. Das Denken ist folglich keinen Forderungen der Moral unterworfen, sondern unterliegt vielmehr den gleichen Bedingungen, die das Moralverhalten steuern. Die Zuständlichkeit des Bewußtseins führt damit ursächlich auf ein individuelles Verhältnis zur Wahrhaftigkeit zurück und ergibt dasjenige, was als charakterliche Eigenart (von Tugend bis Untugend) einer Person bezeichnet wird. Der Inhalt der Moral ist nicht bewußt vorgegeben, sondern er wird erst bewußt, wenn die motivierenden Kräfte im Prozeß der Lebensbewältigung erkannt werden und langfristig die Nachteile eines groben Egoismus gegenüber einer subtileren Selbstfürsorge offenkundig werden. Der sporadisch empfundene Gewissensbiß oder ein moralischer Impuls wird schließlich zu der philosophisch gereiften Einsicht der Unverzichtbarkeit eines moralischen Prinzips. Als oberstes Moralprinzip nun die 'Wahrhaftigkeit' einzusetzen, verdankt sich folgender Definitionsgrundlage. Wenn mit 'Wahrhaftigkeit' die getreue Wiedergabe der 'Wirklichkeit' gemeint sein soll und Kriterium der 'Wirklichkeit' Leben darstellt, dann kann kein Akt des Handelns Wahrhaftigkeit für sich beanspruchen, der bewußt oder unbewußt Leben bedroht oder vernichtet. In dieser Ursprünglichkeit ist das Prinzip von Wahrhaftigkeit zu verstehen. Daß es in der natürlichen Wirklichkeit auch lebenbedrohende Aspekte gibt, soll heißen, daß sich die menschliche Realität mit enschränkenden Vorgaben konfrontiert sieht. Diese Einschränkungen haben im Gefüge der Natur (natürliche Wirklichkeit) einen erhaltenden und ergänzenden Zweck und stellen somit eine Optimalität natürlichen Geschehens auch für die menschliche Realität dar. Menschliches Handeln unterliegt demzufolge Einschränkungen, die einmal die, durch die Natur gegebenen, lebenbedrohenden Aspekte berücksichtigt, zum andern organisches Leben generell und menschliches Leben insbesondere, weder der Bedrohung, noch der Vernichtung auszusetzen erlaubt, wenn die besagte Optimalität erhalten werden soll. Der Begriff 'Wahrhaftigkeit' beinhaltet also getreue Wiedergabe, meint so auch Optimalität, sowie die Unverfälschtheit und Reinheit der außermenschlichen Wirklichkeit. Die menschliche Realität, seine Einmischung in die natürliche Wirklichkeit, bedeutet für den handelnden Menschen, daß er mit unkalkulierbaren Aktionen (d.h., Verfälschung und Verunreinigung) seitens seiner Mitmenschen zu rechnen hat. Der Widerstand gegen das Unkalkulierbare darf aber nicht Bedrohung oder Vernichtung von Leben schlechthin und menschlichem Leben generell sein. Dies wäre nicht getreu ontischer Vorgaben, also unwahrhaftig, weil es nicht Sinn der ontischen Wirklichkeit sein kann, einseitige Bevorteilung zuzulassen, zumal intendiertes menschliches Sein logisch nicht gleichzeitig das Nichtintendierte menschlichen Seins sein kann. Die natürliche Wirklichkeit ohne menschlichen Beitrag kennt keine Verfälschung, sondern nur prognostizierbare Notwendigkeit, sie ist determiniert. So ist menschliche Unwahrhaftigkeit auch wahre Kausalität und die menschliche Freiheit liegt erst in seiner absoluten Wahrhaftigkeit. Da die Bereitschaft zur getreuen Wiedergabe (d.h., Wahrhaftigkeit) eine Tugend ist, weil sie sowohl ungewollt, wie wissentlich Einschränkungen für ein Handeln in Kauf nimmt, aber auch die Befähigung zur unverfälschten und damit optimalen Einlösung der Bedingungen der Wirklichkeit enthält, beinhaltet 'Wahrhaftigkeit' moralische Grundsätze, die Erhalt und Förderung des weiteren Bestands der gegebenen Wirklichkeit gewährleisten, also in ihrer Breite und Eindeutigkeit der Anwendbarkeit einem 'Kategorischen Imperativ' entspricht. Da speziell Kants 'Bewußtsein überhaupt' als oberstes Erfahrungsprinzip absolute Wahrhaftigkeit und damit Wahrheit exemplifiziert, weil im 'Bewußtsein überhaupt' alle Iche im und als Wir identisch sind, stellt diese Zuständlichkeit des Bewußtseins auch die Bedingung der Möglichkeit zum transzendentalen Ich (dem idealen Ich) dar, was als verwirklichtes Soll praktischer Vernunft angesehen werden kann. Wird nun der 'Kategorische Imperativ' in der 'Wahrhaftigkeit' gesehen, anstatt im 'Bewußtsein überhaupt', dann wird damit nur die praktische Handlungsanweisung vorgezogen gegenüber seiner Bedingung der Möglichkeit dazu. Sie sind in ihrer Konsequenz jedoch miteinander austauschbar. (Seite 205-207).

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